Urteil vom 25.08.2021
Urteil gegen die Bank 11!
Sixt Leasing muss unserem Mandanten sämtliche Zahlungen erstatten (Urteil rechtskräftig)!
Vergleichsvorschlag / Mercedes Benz Bank!
Das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. verurteilt die BHS-Leasing am 05.03.2020 (Az. 17 U 789/19). Unser Mandant erhält den 2,7-fachen Marktwert seines Fahrzeugs zugesprochen!
Vergleich vor dem OLG Stuttgart am 14.01.2020, Az. 6 U 303/18 (gegen Sixt Leasing) Unser Mandant eine Abfindungszahlung von 3.720,00 Euro!
Das LG Berlin verurteilt den S-Kreditpartner am 09.12.2019 (Az. 37 O 181/19) zur Rückzahlung sämtlicher Darlehensraten. Unser Mandant gewinnt dadurch 5.480,00 Euro.
LG Stuttgart verurteilt die Daimler AG am 08.11.2019, AZ. 12 O 236/19 zum Schadenersatz. Unser Mandant erhält dadurch 6.660,42 Euro mehr für sein Fahrzeug
LG Wuppertal verurteilt AKF Bank am 21.10.2019, Az. 17 O 62/19 zur Rückabwicklung des Kfz-Leasingvertrages. Unser Mandant kann nun 13.624,82 Euro zurückfordern!
Das LG Stuttgart verurteilt die Daimler AG am 10.10.2019 (Az. 29 O 121/19) zum Schadensersatz. Unser Mandant erhält dadurch 14.904,00 Euro mehr für sein Fahrzeug!
LG Stuttgart verurteilt die Daimler AG am 27.09.2019, AZ. 29 O 181/19 zu Schadenersatz. Unser Mandant erhält dadurch 8.509,08 Euro mehr für sein Fahrzeug!
LG Essen verurteilt die VW AG am 23.08.2019 (Az. 16 O 317/18) zum Schadensersatz nach dem unsere Mandantin ihr Fahrzeug bereits veräußert hatte.
LG Erfurt verurteilt die Opel Bank zur Rückabwicklung der Kfz-Finanzierung ohne Nutzungswertersatz!
LG Wuppertal verurteilt die VW AG am 19.07.2019 zum Schadensersatz. Unser Mandant erhält den vollen Kaufpreis zurück.
LG Aurich verurteilt die Opel Bank am 13.11.2018 zur Rückabwicklung der Kfz-Finanzierung ohne Nutzungswertersatz.
Vergleichsvereinbarung vom 23.03.2018 (gegen Audi Leasing GmbH). Unser Mandant erhält 12.500 Euro Abfindungszahlung!
“Herr Paul hat uns wegen eines manipulierten Diesels vertreten. Vor dem OLG Frankfurt hat er für uns den 3-fachen Marktwert erstritten. Wir sind ihm sehr dankbar, dass er dieses tolle Ergebnis für uns rausgeholt hat.” (Google-Bewertung vom 14.01.2021)
“Verfahren gegen Audi gewonnen, Fahrzeug geht zurück, Neupreis wurde erstattet, optimale Abwicklung. Uneingeschränkt zu empfehlen! Klasse Arbeit. Beste Grüße Thomas Gotsch Habau.” (Facebook-Bewertung vom 27.01.2021)
“Herr Rechtsanwalt Andreas Paul war vor ca. 1 Jahr für mich tätig. Ich halte Herren Paul für einen fachlich sehr kompetenten Anwalt. In meinem Rechtsfall hat er mich sehr umfassend beraten und über alle Schritte telefonisch oder schriftlich informiert. Meine Fragen wurden grundsätzlich zügig beantwortet. Letztendlich war ich zu 100 % zufrieden und kann Herren…
“Uneingeschränkt zuempfehlen. Die Kanzlei hat sehr kompetente und freundliche Mitarbeiter. Für mich haben Sie einen sehr lukrativen Vergleich Verhandelt…. Zudem sehr schneller und netter Kontakt ob per Mail oder Telefon. Super Service! Allem in allen war ich sehr zufrieden. Super Service” (Google-Bewertung vom 16.02.2019)
“Als Ingenieur bin ich in meinem Fachgebiet ein Experte , aber wenn es um rechtliche Angelegenheiten geht fehlt mir das Vokabular. In Bezug auf meinen Rechtsfall wurde ich kompetent , verständlich und zuverlässig beraten / vertreten. Deshalb gibt es 5 Sterne mit einer direkten Weiterempfehlung an Andere, die einen Rechtsanwalt suchen / benötigen.” (Google-Bewertung aus…
“Sehr netter Anwalt; bin gerade sein Mandant! Klasse und unkomplizierte Abwicklung und Kommunikation” (Facebook-Bewertung vom 01.05.2019)
Die VW AG musste schon in der Vergangenheit auf Anordnung des deutschen Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) in Europa einen verpflichtenden Rückruf für Fahrzeuge mit Diesel-Motor durchführen. Europaweit sind mehrere Millionen Teil des Rückrufes.
Laut Angaben des Herstellers ging es dabei zunächst nur um den Motorentyp EA 189. Das sind insbesondere die folgenden Fahrzeuge:
Aus unserer Sicht sind allerdings noch viele weitere Fahrzeuge von der Manipulation betroffen:
Dies ist auch nicht nur eine vage Vermutung von uns: Das Landgericht Stuttgart hat kürzlich die Audi AG zur Rücknahme mehrerer 3.0 Liter Fahrzeuge verurteilt.
1.Ist Ihr Fahrzeug ebenfalls manipuliert worden, so haben Sie wahlweise gegen den Hersteller oder den Verkäufer einen Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrages – das heißt, Sie können Ihr Fahrzeug zurück geben und erhalten den von Ihnen gezahlten Kaufpreis zurück. Ggf. wird eine moderate Nutzungsentschädigung für die bislang gefahrenen Kilometer in Ansatz gebracht. Diese Nutzungspauschale beträgt nach unserer Erfahrung regelmäßig nur 1/3 des tatsächlichen Wertverlustes.
Bsp:
Sie haben Ihr (Neu-) Fahrzeug vor drei Jahren zu einem Preis von 45.000 Euro gekauft und sind bis jetzt 40.000 km gefahren. Ein solches Fahrzeug ist nach DAT und Schwacke-Gesichtspunkten nur ca. 22.500 Euro wert – aufgrund der Diesel-Thematik ist ein weiterer Wertverlust von ca. 30 % eingetreten. Es ist also sehr realistisch, dass das Fahrzeug aus diesem Beispiel aktuell nur noch für 16.000 Euro verkauft werden könnte.
Über die Schadensersatzklage gegen den Hersteller müssen Sie sich jedoch nur eine Nutzungspauschale von 6.000 Euro (45.000 Euro Kaufpreis * 40.000 km / 300.000 km Gesamtfahrleistung) anrechnen lassen. In der Folge können Sie Ihr Fahrzeug an den Hersteller zurück geben und erhalten hierfür noch einen Betrag in Höhe von 39.000 Euro.
Der Vorteil aus dem Beispielsfall beläuft sich folglich auf bis zu 23.000 Euro.
2.
Alternativ haben Sie die Möglichkeit das Fahrzeug zu behalten und lediglich einen (kleinen) Schadensersatzanspruch in Höhe des durch die Manipulation hervorgerufenen Minderwertes gegen den Hersteller oder Verkäufer durchzusetzen. Dieser Schadensersatzanspruch beträgt in der Regel 15 – 30 % des Kaufpreises.
Bsp:
Der Kaufpreis Ihres Fahrzeugs beträgt 45.000 Euro. Ihr Anspruch auf Ersatz der merkantilen Wertminderung beträgt zwischen 6.750 Euro – 13.500 Euro.
Sie besitzen keine Versicherung? Sprechen Sie uns gerne an – dann unterbreiten wir Ihnen ein konkreten Angebot.
Ist Ihr Fahrzeug finanziert? In diesem Fall kann eine Rechtsschutzversicherung noch „nachträglich“ abgeschlossen werden, die sämtliche Kosten unserer Beauftragung übernimmt. Dies ist allerdings nur noch bei ganz wenigen Versicherungsgesellschaften möglich. Sprechen Sie uns hierzu einfach kostenlos und unverbindlich an.
Gegen VW gab es in der Vergangenheit schon hundertfache positive Urteile. All diese hier aufzulisten, würde den Rahmen sprengen. Nachfolgend finden Sie einen Auszug:
Die Andreas H. Paul Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (AHP Kanzlei) hat ihren Sitz in Gelnhausen (nähe Frankfurt am Main). Von dort aus berät sie ihre Mandanten im gesamten Bundesgebiet zu Fragen des Diesel-Skandals und der Rückabwicklung von Kfz-Verträgen. Die AHP-Kanzlei ist eine rein auf die Rückabwicklung von Darlehens- und Kaufverträgen im Bereich des Kraftfahrzeugwesens spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei, die derzeit weit über 1.500 Klageverfahren gegen diverse Autobanken bzw. Autohersteller führt. Mehrere hunderte Verfahren wurden bereits abgeschlossen. Von allen bisher erledigten Fällen, konnte die Kanzlei, federführend durch Rechtsanwalt Paul, über 75 % der Verfahren positiv beenden (d. h. es wurde entweder ein Vergleich oder ein positives Urteil zugunsten der Mandanten erstritten).
Doch damit nicht genug: Die AHP Kanzlei bzw. der geschäftsführende Rechtsanwalt Paul konnte in der Vergangenheit gegen diverse Automobilkonzerne bundesweit die ersten Urteile erstreiten. Damit trägt die AHP-Kanzlei einen nicht nur unerheblichen Teil bei der Bildung von verbraucherfreundlichen Rechtsprechung bei.
So hat die Kanzlei insbesondere gegen die Opel Bank, die BMW Bank, den S-Kreditpartner und die BHS-Leasing den jeweiligen Meilenstein setzen können. Auch hat die Kanzlei bereits in zahlreichen Verfahren durchgesetzt, dass der Diesel-Besitzer seinen vollen Kaufpreises erstattet bekommt.
Durch die Entwicklung einer speziellen Legal-Tech Software, die zum einen die internen Arbeitsabläufe weitgehend automatisiert und optimiert und zum anderen den Mandanten der AHP-Kanzlei ein einzigartiges Kundenportal zur Kommunikation und Offenlegung der Fallakte bietet, ist die AHP-Kanzlei in der Lage, die Rückabwicklung der Diesel-Fahrzeuge im zügigen Umfang zu ermöglichen.
Rechtsanwalt | Geschäftsführer
Rechtsanwalt | Counsel
Rechtsanwalt & Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Sekretariat
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Marketing | Freie Mitarbeit
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Andreas H. Paul
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Im Steinigen Graben 28a
63571 Gelnhausen
Montag bis Freitag: 8:00 – 17:30 Uhr
Samstag: nach Vereinbarung
Sonntag: nach Vereinbarung
Tel.: +49 6051 / 533 13 30
Fax.: +49 6051 / 533 13 28
Mobil: +49 176 / 47646413
sekretariat-paul@ahp-kanzlei.de
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