Nichtigkeit von Online-Coaching Verträgen: Ihre Rechte und Möglichkeiten
Willkommen bei der AHP-Kanzlei, die sich auf die rechtlichen Aspekte von Online-Coaching Verträgen und insbesondere die Rückforderung von Coaching-Gebühren spezialisiert hat. In den letzten Jahren hat das Online-Coaching zunehmend an Bedeutung gewonnen. Doch nicht jeder Vertrag ist rechtlich einwandfrei; viele befinden sich an der Grenze zum Wucher. Zudem führen häufig bestimmte Umstände, wie insbesondere die fehlende Zulassung des Anbieters nach dem Fernunterrichtsgesetz, dazu, dass ein Vertrag als von Anfang an nichtig angesehen wird. Dies kann für Sie als Teilnehmer des Coachings bedeuten, dass Sie die Möglichkeit haben, sich die gezahlten Coaching-Gebühren auch noch Jahre nach Ende des Coachings zurück erstatten zu lassen.
Ein wegweisendes Urteil in diesem Bereich wurde bereits im Jahr 2009 vom Bundesgerichtshof (BGH) gefällt. Dieses Urteil legt wichtige Grundlagen im Umgang mit Online-Verträgen fest und dient oft als Richtschnur in ähnlichen Fällen. Weiterhin relevant ist das Urteil des Oberlandesgerichts Celle aus dem Jahr 2023, das spezifische Aspekte von Online-Coaching Verträgen behandelt. Beide Urteile haben signifikante Auswirkungen auf die Rechtsprechung in diesem Bereich und bieten wichtige Erkenntnisse für Teilnehmer des Coachings, die Ihre Kosten erstatten haben möchten.
In unserer Kanzlei bieten wir Ihnen eine umfassende Beratung und Vertretung an, um Ihre Rechte in Bezug auf Online-Coaching Verträge durchzusetzen. Wir analysieren Ihren spezifischen Fall, berücksichtigen die neuesten rechtlichen Entwicklungen und streben danach, für Sie das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.
Wenn Sie glauben, dass Ihr Online-Coaching Vertrag rechtliche Mängel aufweist oder Sie sich über Ihre Rechte unsicher sind, kontaktieren Sie uns für eine erste kostenlose Einschätzung Ihres Falles. Wir sind hier, um Ihnen zu helfen.