Urteil vom 25.08.2021
Urteil gegen die Bank 11!
Jeder, der ein privates Bankkonto – egal welcher Art – führt, ist von dem aktuellen BGH Urteil betroffen und kann deshalb die im Laufe der Zeit angehobenen Kontoführungsgebühren aus den letzten Jahren zurückfordern. Mit Sicherheit noch nicht verjährt sind gezahlte Gebühren seit dem 01.01.2018. Nach unserer Auffassung können jedoch die Gebühren aus den letzten 10 Jahren zurückgefordert werden. Dies ist aber umstritten.
Für Unternehmer gilt dies aus unserer Sicht ebenfalls. Ein guter Vergleich lässt sich zu den vor einigen Jahren ergangenen Urteilen des Bundesgerichtshofes zu unzulässigen Bearbeitungsgebühren ziehen: Dort hat der BGH zunächst die Rückforderungsansprüche nur zugunsten der Verbraucher attestiert; wenige Zeit später dann jedoch auf Unternehmer ausgeweitet, weil es keine bedeutende Unterschiede gab. Ähnliches gilt für die aktuelle Thematik der unzulässigen Kontoführungsgebühren.
Das BGH Urteil betrifft nicht nur Kontoführungsgebühren von Banken, sondern sämtliche Dauerschuldverhältnisse, wie bspw. Netflix, Spotify & Co. Auch hier können Gebühren zurückverlangt werden, wenn die Gebühren stillschweigend aufgrund einer fiktiven Zustimmung in den AGB erhöht wurden.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat Ende April 2021 ein wichtiges Urteil zur Stärkung der Rechte von Bankkunden gefällt (Az. XI ZR 26/20). Aufgrund unwirksamer Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Banken können betroffene Kunden z.B. Gebühren für ursprünglich kostenfreie Girokonten zurückfordern.
Dem Urteil ging eine Klage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen gegen die Postbank voraus. Im Gerichtsstreit ging es um bestimmte Klauseln, die Banken anwenden, um ihre vertraglichen Bestimmungen nahezu beliebig zu ändern. In der Praxis bedeutete das: Die Banken konnten das Kleingedruckte eines Vertrages ändern und so beispielsweise für Konten oder andere Leistungen Gebühren einführen.
Dabei wurden die Kunden zwar in Form einer schriftlichen Ankündigung informiert. Doch wenn man sich anschließend nicht äußerte, wurde das Schweigen als „fiktive Zustimmung” gedeutet. Alternativ hätte man das Konto nur kündigen können. AGB, die so etwas vorsehen, erklärte der BGH nun für unwirksam.
Der Anspruch ist nicht immer einfach zu berechnen, weil die Gebührenerhöhung teilweise sehr intransparent erfolgte und die betroffenen Kunden auch nicht mehr alle Info-Schreiben der Banken besitzen.
Der Bankkunde hat aber einen Auskunftsanspruch gegen die Bank, welche Gebührenerhöhungen in den letzten Jahren stattgefunden haben.
Mit unserem kostenlosen Musterschreiben brauchen Sie also nichts selbst zu berechnen, sondern Sie lassen die Ansprüche durch Ihre Bank selbst beziffern.
Grundsätzlich können Sie Ihre Bank ohne anwaltliche Inanspruchnahme dazu auffordern, die überhöhten Beiträge an Sie zurückzuerstatten.
Es ist davon auszugehen, dass die Banken den Ansprüche erfüllen werden, weil die Rechtslage durch das aktuelle BGH Urteil mittlerweile verbindlich geklärt ist. Nach dem BGH Urteil zu unzulässigen Bearbeitungsentgelten haben die allermeisten Banken die Gebühren nach Aufforderung unverzüglich zurückerstattet.
Ohne Aufforderung geht es aber nicht. Die wird nur zahlen, wenn Sie die Bank ordnungsgemäß in Verzug setzen. Gerne stellen wir Ihnen unser kostenloses Musterschreiben zur Verfügung.
Für Sie entstehen keine Kosten, da Sie die Bank selbst zur Rückzahlung auffordern können. Unser Musterschreiben ist für Sie ebenfalls kostenlos.
Ja, der Bundesgerichtshof (BGH) hat Ende April 2021 ein entsprechendes Urteil gefällt. Das Aktenzeichen lautet: XI ZR 26/20.
Definitiv Ja!
Es ist davon auszugehen, dass die Banken den Anspruch nach Aufforderung unverzüglich erfüllen werden, um eine für die Bank aussichtslose Klage zu vermeiden.
Sixt Leasing muss unserem Mandanten sämtliche Zahlungen erstatten (Urteil rechtskräftig)!
Vergleichsvorschlag / Mercedes Benz Bank!
Das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. verurteilt die BHS-Leasing am 05.03.2020 (Az. 17 U 789/19). Unser Mandant erhält den 2,7-fachen Marktwert seines Fahrzeugs zugesprochen!
Vergleich vor dem OLG Stuttgart am 14.01.2020, Az. 6 U 303/18 (gegen Sixt Leasing) Unser Mandant eine Abfindungszahlung von 3.720,00 Euro!
Das LG Berlin verurteilt den S-Kreditpartner am 09.12.2019 (Az. 37 O 181/19) zur Rückzahlung sämtlicher Darlehensraten. Unser Mandant gewinnt dadurch 5.480,00 Euro.
LG Stuttgart verurteilt die Daimler AG am 08.11.2019, AZ. 12 O 236/19 zum Schadenersatz. Unser Mandant erhält dadurch 6.660,42 Euro mehr für sein Fahrzeug
LG Wuppertal verurteilt AKF Bank am 21.10.2019, Az. 17 O 62/19 zur Rückabwicklung des Kfz-Leasingvertrages. Unser Mandant kann nun 13.624,82 Euro zurückfordern!
Das LG Stuttgart verurteilt die Daimler AG am 10.10.2019 (Az. 29 O 121/19) zum Schadensersatz. Unser Mandant erhält dadurch 14.904,00 Euro mehr für sein Fahrzeug!
LG Stuttgart verurteilt die Daimler AG am 27.09.2019, AZ. 29 O 181/19 zu Schadenersatz. Unser Mandant erhält dadurch 8.509,08 Euro mehr für sein Fahrzeug!
LG Essen verurteilt die VW AG am 23.08.2019 (Az. 16 O 317/18) zum Schadensersatz nach dem unsere Mandantin ihr Fahrzeug bereits veräußert hatte.
LG Erfurt verurteilt die Opel Bank zur Rückabwicklung der Kfz-Finanzierung ohne Nutzungswertersatz!
LG Wuppertal verurteilt die VW AG am 19.07.2019 zum Schadensersatz. Unser Mandant erhält den vollen Kaufpreis zurück.
LG Aurich verurteilt die Opel Bank am 13.11.2018 zur Rückabwicklung der Kfz-Finanzierung ohne Nutzungswertersatz.
Vergleichsvereinbarung vom 23.03.2018 (gegen Audi Leasing GmbH). Unser Mandant erhält 12.500 Euro Abfindungszahlung!
“Herr Paul hat uns wegen eines manipulierten Diesels vertreten. Vor dem OLG Frankfurt hat er für uns den 3-fachen Marktwert erstritten. Wir sind ihm sehr dankbar, dass er dieses tolle Ergebnis für uns rausgeholt hat.” (Google-Bewertung vom 14.01.2021)
“Verfahren gegen Audi gewonnen, Fahrzeug geht zurück, Neupreis wurde erstattet, optimale Abwicklung. Uneingeschränkt zu empfehlen! Klasse Arbeit. Beste Grüße Thomas Gotsch Habau.” (Facebook-Bewertung vom 27.01.2021)
“Herr Rechtsanwalt Andreas Paul war vor ca. 1 Jahr für mich tätig. Ich halte Herren Paul für einen fachlich sehr kompetenten Anwalt. In meinem Rechtsfall hat er mich sehr umfassend beraten und über alle Schritte telefonisch oder schriftlich informiert. Meine Fragen wurden grundsätzlich zügig beantwortet. Letztendlich war ich zu 100 % zufrieden und kann Herren…
“Uneingeschränkt zuempfehlen. Die Kanzlei hat sehr kompetente und freundliche Mitarbeiter. Für mich haben Sie einen sehr lukrativen Vergleich Verhandelt…. Zudem sehr schneller und netter Kontakt ob per Mail oder Telefon. Super Service! Allem in allen war ich sehr zufrieden. Super Service” (Google-Bewertung vom 16.02.2019)
“Als Ingenieur bin ich in meinem Fachgebiet ein Experte , aber wenn es um rechtliche Angelegenheiten geht fehlt mir das Vokabular. In Bezug auf meinen Rechtsfall wurde ich kompetent , verständlich und zuverlässig beraten / vertreten. Deshalb gibt es 5 Sterne mit einer direkten Weiterempfehlung an Andere, die einen Rechtsanwalt suchen / benötigen.” (Google-Bewertung aus…
“Sehr netter Anwalt; bin gerade sein Mandant! Klasse und unkomplizierte Abwicklung und Kommunikation” (Facebook-Bewertung vom 01.05.2019)
Die Andreas H. Paul Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (AHP Kanzlei) hat ihren Sitz in Gelnhausen (nähe Frankfurt am Main). Von dort aus berät sie ihre Mandanten im gesamten Bundesgebiet zu Fragen des Diesel-Skandals, der Rückabwicklung von Kfz-Verträgen und der Rückforderung von PKV-Beiträgen. Die AHP-Kanzlei ist eine rein auf Abwicklung von Massenphänomenen spezialisierte Kanzlei, die derzeit weit über 3.500 Klageverfahren gegen diverse Autobanken, Autohersteller und Versicherer führt. Tausende Mandanten vertrauen bereits auf das Know-How und die Expertise der AHP Kanzlei. Allein in den letzten 4 Jahren hat die Kanzlei Forderungen in Millionenhöhe für ihre Mandanten durchgesetzt. Von allen bisher erledigten Fällen, konnte die Kanzlei, federführend durch Rechtsanwalt Paul, über 75 % der Verfahren positiv beenden (d. h. es wurde entweder ein Vergleich oder ein positives Urteil zugunsten der Mandanten erstritten).
Doch damit nicht genug: Die AHP Kanzlei bzw. der geschäftsführende Rechtsanwalt Paul konnte in der Vergangenheit gegen diverse Automobilkonzerne bundesweit die ersten Urteile erstreiten. Damit trägt die AHP-Kanzlei einen nicht nur unerheblichen Teil bei der Bildung von verbraucherfreundlichen Rechtsprechung bei.
So hat die Kanzlei insbesondere gegen die Opel Bank, die BMW Bank, den S-Kreditpartner und die BHS-Leasing den jeweiligen Meilenstein setzen können. Auch hat die Kanzlei bereits in zahlreichen Verfahren durchgesetzt, dass der Diesel-Besitzer seinen vollen Kaufpreises erstattet bekommt.
Durch die Entwicklung einer speziellen Legal-Tech Software, die zum einen die internen Arbeitsabläufe weitgehend automatisiert und optimiert und zum anderen den Mandanten der AHP-Kanzlei ein einzigartiges Kundenportal zur Kommunikation und Offenlegung der Fallakte bietet, ist die AHP-Kanzlei in der Lage, die Rückabwicklung der Diesel-Fahrzeuge im zügigen Umfang zu ermöglichen.
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Andreas H. Paul
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Tel.: +49 6051 / 533 13 30
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