Urteil vom 25.08.2021
Urteil gegen die Bank 11!
“Herr Paul hat uns wegen eines manipulierten Diesels vertreten. Vor dem OLG Frankfurt hat er für uns den 3-fachen Marktwert erstritten. Wir sind ihm sehr dankbar, dass er dieses tolle Ergebnis für uns rausgeholt hat.” (Google-Bewertung vom 14.01.2021)
“Verfahren gegen Audi gewonnen, Fahrzeug geht zurück, Neupreis wurde erstattet, optimale Abwicklung. Uneingeschränkt zu empfehlen! Klasse Arbeit. Beste Grüße Thomas Gotsch Habau.” (Facebook-Bewertung vom 27.01.2021)
“Herr Rechtsanwalt Andreas Paul war vor ca. 1 Jahr für mich tätig. Ich halte Herren Paul für einen fachlich sehr kompetenten Anwalt. In meinem Rechtsfall hat er mich sehr umfassend beraten und über alle Schritte telefonisch oder schriftlich informiert. Meine Fragen wurden grundsätzlich zügig beantwortet. Letztendlich war ich zu 100 % zufrieden und kann Herren…
“Uneingeschränkt zuempfehlen. Die Kanzlei hat sehr kompetente und freundliche Mitarbeiter. Für mich haben Sie einen sehr lukrativen Vergleich Verhandelt…. Zudem sehr schneller und netter Kontakt ob per Mail oder Telefon. Super Service! Allem in allen war ich sehr zufrieden. Super Service” (Google-Bewertung vom 16.02.2019)
“Als Ingenieur bin ich in meinem Fachgebiet ein Experte , aber wenn es um rechtliche Angelegenheiten geht fehlt mir das Vokabular. In Bezug auf meinen Rechtsfall wurde ich kompetent , verständlich und zuverlässig beraten / vertreten. Deshalb gibt es 5 Sterne mit einer direkten Weiterempfehlung an Andere, die einen Rechtsanwalt suchen / benötigen.” (Google-Bewertung aus…
“Sehr netter Anwalt; bin gerade sein Mandant! Klasse und unkomplizierte Abwicklung und Kommunikation” (Facebook-Bewertung vom 01.05.2019)
Die Daimler AG muss auf Anordnung des deutschen Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) in Europa einen verpflichtenden Rückruf für Mercedes-Benz Fahrzeuge mit Diesel-Motor durchführen. Europaweit sind aktuell rund 700.000 Fahrzeuge Teil des Rückrufes. Davon befinden sich rund 280.000 Fahrzeuge in Deutschland.
Laut Angaben des Herstellers selbst geht es bei dem Rückruf überwiegend um Fahrzeugvarianten der Euro 6b-Norm: Vito 1,6l Diesel (Motor OM 622), C-Klasse 1,6l Diesel (Motor OM 626), ML/GLE/GL/GLS 3,0l Diesel (Motor OM 642), V-Klasse 2,2l Diesel (Motor OM 651) und GLC 2,2l Diesel (Motor OM 651). Eine aktuelle, vom Hersteller veröffentlichte Übersicht finden Sie hier.
Aus unserer Sicht sind allerdings noch viele weitere Fahrzeuge von der Manipulation betroffen. Wir gehen derzeit davon aus, dass sämtliche Fahrzeuge, in denen die Motoren mit der Kennung OM651, OM642, OM622 und OM626 verbaut sind, manipuliert wurden. Eine Liste aller Fahrzeuge, die mit den verdächtigen Motoren ausgestattet sind, finden Sie hier.
Dies ist auch nicht nur eine vage Vermutung von uns: Das Landgericht Stuttgart hat kürzlich die Daimler AG dazu verurteilt, zwei Fahrzeuge zurückzunehmen, die bislang noch nicht von dem Rückruf betroffen waren. Auch gilt es zu beachten, dass das Kraftfahrtbundesamt derzeit weitere Modelle und Typen des Daimler-Konzerns prüft. Es ist daher zu erwarten, dass neben den vorgenannten, bereits zurückgerufenen Fahrzeugen, noch eine weitere große Anzahl an Diesel-Fahrzeugen in der Zukunft zurück in die Werkstätten müssen.
1.Ist Ihr Fahrzeug ebenfalls manipuliert worden, so haben Sie wahlweise gegen den Hersteller oder den Verkäufer einen Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrages – das heißt, Sie können Ihr Fahrzeug zurück geben und erhalten den von Ihnen gezahlten Kaufpreis zurück. Ggf. wird eine moderate Nutzungsentschädigung für die bislang gefahrenen Kilometer in Ansatz gebracht. Diese Nutzungspauschale beträgt nach unserer Erfahrung regelmäßig nur 1/3 des tatsächlichen Wertverlustes.
Bsp:
Sie haben Ihr (Neu-) Fahrzeug vor drei Jahren zu einem Preis von 45.000 Euro gekauft und sind bis jetzt 40.000 km gefahren. Ein solches Fahrzeug ist nach DAT und Schwacke-Gesichtspunkten nur ca. 22.500 Euro wert – aufgrund der Diesel-Thematik ist ein weiterer Wertverlust von ca. 30 % eingetreten. Es ist also sehr realistisch, dass das Fahrzeug aus diesem Beispiel aktuell nur noch für 16.000 Euro verkauft werden könnte.
Über die Schadensersatzklage gegen den Hersteller müssen Sie sich jedoch nur eine Nutzungspauschale von 6.000 Euro (45.000 Euro Kaufpreis * 40.000 km / 300.000 km Gesamtfahrleistung) anrechnen lassen. In der Folge können Sie Ihr Fahrzeug an den Hersteller zurück geben und erhalten hierfür noch einen Betrag in Höhe von 39.000 Euro.
Der Vorteil aus dem Beispielsfall beläuft sich folglich auf bis zu 23.000 Euro.
2.
Alternativ haben Sie die Möglichkeit das Fahrzeug zu behalten und lediglich einen (kleinen) Schadensersatzanspruch in Höhe des durch die Manipulation hervorgerufenen Minderwertes gegen den Hersteller oder Verkäufer durchzusetzen. Dieser Schadensersatzanspruch beträgt in der Regel 15 – 30 % des Kaufpreises.
Bsp:
Der Kaufpreis Ihres Fahrzeugs beträgt 45.000 Euro. Ihr Anspruch auf Ersatz der merkantilen Wertminderung beträgt zwischen 6.750 Euro – 13.500 Euro.
Sie besitzen keine Versicherung? Sprechen Sie uns gerne an – dann unterbreiten wir Ihnen ein konkreten Angebot.
Ist Ihr Fahrzeug finanziert? In diesem Fall kann eine Rechtsschutzversicherung noch „nachträglich“ abgeschlossen werden, die sämtliche Kosten unserer Beauftragung übernimmt. Dies ist allerdings nur noch bei ganz wenigen Versicherungsgesellschaften möglich. Sprechen Sie uns hierzu einfach kostenlos und unverbindlich an.
Ja, das Landgericht Stuttgart hat mit seinen Urteilen vom 17.01.2019 (Az.: 23 O 178/18 und 23 O 172/18) ausdrücklich bestätigt, dass sich eine illegale Abschalteinrichtung in den streitgegenständlichen Fahrzeugen befindet, die die Besitzer dazu berechtigen, Ihr Fahrzeug an den Hersteller zurück zu geben.Auch das Landgericht Hanau hat bereits mit Urteil vom 07.06.2018, 9 O 76/18, in diesem Sinne geurteilt. Zuvor hatte zudem das LG Münster mit Beschluss vom 07.11.2017 einer Klage gegen Daimler Erfolgsaussichten eingeräumt und die Rechte der Verbraucher gestärkt:
Es besteht nach Auffassung des Gerichts eine sekundäre Beweislast für die Daimler AG. Will heißen: Nicht Sie als Kläger müssen beweisen, dass Ihr Fahrzeug manipuliert wurde, sondern ganz im Gegenteil: Die Daimler AG muss beweisen, dass Ihr Fahrzeug nicht manipuliert wurde.
Sollte Ihr Fahrzeug nicht von der Diesel-Abgasmanipulation betroffen sein, gibt es noch eine weitere Möglichkeit, das unliebsame Fahrzeug gegen Erstattung des vollen Kaufpreises zurückzugeben.
Ist Ihr Fahrzeug finanziert oder geleast und lassen sich in den Finanzierungsverträgen – wie häufig anzutreffen – auch in Ihrem Fall diverse fehlerhafte Pflichtangaben finden, so besteht die Möglichkeit, den Vertrag durch den sog. “Widerrufsjoker” vollständig rückabzuwickeln.
Klicken Sie hier und erfahren Sie mehr über die Möglichkeit des Widerrufsjokers.
Die Andreas H. Paul Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (AHP Kanzlei) hat ihren Sitz in Gelnhausen (nähe Frankfurt am Main). Von dort aus berät sie ihre Mandanten im gesamten Bundesgebiet zu Fragen des Diesel-Skandals und der Rückabwicklung von Kfz-Verträgen. Die AHP-Kanzlei ist eine rein auf die Rückabwicklung von Darlehens- und Kaufverträgen im Bereich des Kraftfahrzeugwesens spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei, die derzeit weit über 1.500 Klageverfahren gegen diverse Autobanken bzw. Autohersteller führt. Mehrere hunderte Verfahren wurden bereits abgeschlossen. Von allen bisher erledigten Fällen, konnte die Kanzlei, federführend durch Rechtsanwalt Paul, über 75 % der Verfahren positiv beenden (d. h. es wurde entweder ein Vergleich oder ein positives Urteil zugunsten der Mandanten erstritten).
Doch damit nicht genug: Die AHP Kanzlei bzw. der geschäftsführende Rechtsanwalt Paul konnte in der Vergangenheit gegen diverse Automobilkonzerne bundesweit die ersten Urteile erstreiten. Damit trägt die AHP-Kanzlei einen nicht nur unerheblichen Teil bei der Bildung von verbraucherfreundlichen Rechtsprechung bei.
So hat die Kanzlei insbesondere gegen die Opel Bank, die BMW Bank, den S-Kreditpartner und die BHS-Leasing den jeweiligen Meilenstein setzen können. Auch hat die Kanzlei bereits in zahlreichen Verfahren durchgesetzt, dass der Diesel-Besitzer seinen vollen Kaufpreises erstattet bekommt.
Durch die Entwicklung einer speziellen Legal-Tech Software, die zum einen die internen Arbeitsabläufe weitgehend automatisiert und optimiert und zum anderen den Mandanten der AHP-Kanzlei ein einzigartiges Kundenportal zur Kommunikation und Offenlegung der Fallakte bietet, ist die AHP-Kanzlei in der Lage, die Rückabwicklung der Diesel-Fahrzeuge im zügigen Umfang zu ermöglichen.
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Samstag: nach Vereinbarung
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