Herr Andreas H. Paul, geboren in Gelnhausen (nähe Hanau), ist Jahrgang 1986 und Rechtsanwalt aus Leidenschaft. Er hatte zunächst im Jahr 2017 die Bürogemeinschaft Paul, Picard &  Arzer ins Leben gerufen und anschließend im Jahr 2019 die Andreas H. Paul Rechtsanwaltsgesellschaft mbH gegründet, um die Durchsetzung von Rechten und Ansprüche im Bereich des Diesel-Skandals umfassend und extensiv zu betreiben.

Vor dem Studium der Rechtswissenschaften (u.a.) an der Westfälischen Wilhelms-Universität in Münster studierte Herr Andreas Paul zunächst Wirtschaftsrecht („Business Law“) an der Frankfurt University of Applied Sciences, wodurch er den akademischen Titel des „Bachelor of Laws“ (ehem. „Diplom-Wirtschaftsjurist“) erlangte. Im Jahr 2014 legte Herr Paul sodann das erste juristische Staatsexamen bei dem Oberlandesgericht Hamm mit weit überdurchschnittlichem Erfolg ab (Prädikatsexamen). Herr Paul zählte im Jahr 2014 zu den besten 6 % des Landes Nordrhein-Westfalen. Auch das zweite juristische Staatsexamen schloss Herr Paul mit herausragenden Leistungen (Prädikatsexamen) ab.

Nach Abschluss seines konsekutiven Master-Studiums ist Herr Paul seit 2016 nunmehr dazu berechtigt, den Zusatz „Master of Laws“ (LL.M.) zu führen.

In den Jahren 2010 bis 2013 war Herr Paul als Wirtschaftsjurist in einer renommierten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Frankfurt am Main, dort im Bereich „Financial Services Tax“, tätig. Anschließend war Herr Paul in den Jahren 2014 bis 2016 bei einer international ausgerichteten Wirtschaftskanzlei in der Praxisgruppe Bank- und Kapitalmarktrecht als Diplom- und Wirtschaftsjurist angestellt. Im Rahmen der vorgenannten Tätigkeiten beriet Herr Paul (Groß-) Banken und andere Finanzinstitute in deren Tages- und Transaktionsgeschäft. Einen Schwerpunkt seiner Tätigkeit bildete dort insbesondere die Überprüfung von Verbraucherdarlehensverträgen auf mögliche Rechtsfehler.

Herr Rechtsanwalt Paul wird bei Stiftung Warentest als erfolgreicher Anwalt im Kampf gegen Autobanken gelistet.