Mit mehreren verbraucherfreundlichen Urteilen haben sich Landgerichte in Süddeutschland wieder als Schreck der Daimler AG im Dieselskandal hervorgetan. In kurzem Abstand ist die Daimler AG für die Manipulationen am Dieselmotor OM651 mit der Abgasnorm Euro 5 und vier Zylindern viermal wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verurteilt worden.
Das Landgericht Stuttgart, mittlerweile zu einem Erzfeind der Daimler AG mutiert, hat mit Urteilen vom 5. März 2021 (Az.: 14 O 460/20 und 14 O 652/20) geschädigten Verbrauchern Schadenersatz zugesprochen. Für einen Mercedes-Benz C 220 T CDI Blue EFFICIENCY mit einer Laufleistung von mehr als 220.000 Kilometern erhält der Kläger 4319,44 Euro nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozent über dem Basiszinssatz seit 14. August 2020. Ebenso wird er von außergerichtlichen Anwaltskosten in Höhe von 492,54 Euro freigestellt. Ebenso trägt die Daimler AG 75 Prozent der Kosten des Rechtsstreits. Die Verurteilung nach § 826 BGB erfolgt wegen einer illegalen Abschalteinrichtung. Die Daimler AG haftet wegen der behaupteten Prüfstanderkennung und Optimierung der Emissionen lediglich auf dem Prüfstand.
In dem anderen Stuttgarter Verfahren (Az.: 14 O 652/20) erhält der Kläger für sein Fahrzeug Mercedes-Benz GLK 220 CDI 4MATIC 18.528,70 Euro nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozent über dem Basiszinssatz seit 19. November 2020 und wird von außergerichtlichen Anwaltskosten in Höhe von 1049,57 Euro freigestellt. Die Daimler AG zahlt überdies 65 Prozent der Kosten des Rechtsstreits. Die Laufleistung betrug Anfang Februar fast 132.000 Kilometer.
Vor dem Landgericht Offenburg (Urteil vom 15.02.2021, Az.: 3 O 240/20) wurde die Daimler AG verurteilt, dem Kläger Schadensersatz zu leisten für Schäden, die aus der Installation einer Software in der Motorsteuerung des Fahrzeugs Mercedes-Benz GLK 220 CDI resultiert, welche anhand der Geschwindigkeit und der Beschleunigung des Fahrzeugs erkennt, ob sich das Fahrzeug auf dem Prüfstand befindet, und auf dem Prüfstand in einen Fahrmodus mit niedrigem Schadstoffausstoß schaltet (sogenanntes Slipguard). Der Kläger erhielt 31.479,85 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz hieraus seit 7. August 2020 zu bezahlen. Die Daimler AG muss die Kosten des Rechtsstreits tragen. Für einen Mercedes-Benz GLK 250 CDI BlueTEC (Laufleistung zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung: 165.761 Kilometer) erhält der geschädigte Verbraucher vom Landgericht Ravensburg (Az.: 1 O 167/20) Schadenersatz in Höhe von 18.165,43 Euro nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozent über dem Basiszinssatz seit 22. September 2020. Ebenso erhält er außergerichtliche Anwaltskosten in Höhe von 1100,51 Euro nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozent über dem Basiszinssatz seit 22. September 2020. Die Daimler AG trägt 70 Prozent der Kosten des Rechtsstreits. Das Gericht bezieht sich dezidiert auf das Vorliegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Form einer Kühlmittel-Temperatur-Regelung. Sie bewirkt, dass bei der für die Typzulassung notwendigen Prüfung im Labor eine niedrigere Kühlmittel-Temperatur und auch eine andere Abgasreinigungsstrategie angewendet wirdDas gekaufte Fahrzeug verfügt über mehrere Softwarefunktionen, die dazu führen, dass erkannt wird, dass sich das Fahrzeug auf dem Prüfstand in einer Testfahrt befindet und die dann in einen ‚sauberen‘ Prüfmodus schalten, während im normalen Straßenverkehr dieser nicht aktiv ist. Der Vortrag der Klagepartei hierzu ist aus prozessualen Gründen als zugestanden anzusehen, da die Beklagtenpartei diesen nicht substantiiert bestritten hat.