Längere Zeit war es etwas ruhiger um das VW-Dieselgate 2.0, bis zuletzt einige Urteile wieder neuen Schwung in den Abgasskandal der Volkswagen AG um den Vierzylinder-Dieselmotor EA288 mit der Abgasnorm Euro 6 als Nachfolgemotor des Vierzylinder-Skandalmotors der ersten Generation EA189 der Abgasnorm Euro 5 gebracht haben. Kürzlich bestätigte beispielsweise das Landgericht Duisburg beim Vierzylinder-Dieselmotor des Typs EA288 das Vorliegen von illegalen Abschalteinrichtungen und positionierte sich in seiner Begründung dezidiert gegen die nicht haltbare Behauptungen der Volkswagen AG, dass keine Umschaltlogik in den Motoren der Baureihe EA288 vorhanden sei.
Dazu kommen nun auch noch drei Urteile vor Oberlandesgerichten, die es der Volkswagen AG im Dieselabgasskandal zusehends ungemütlich machen. Das OLG Köln (Urteil vom 18.12.2020, Az.: 20 U 288/19), das OLG Bremen (Urteil vom 15.01.2021, Az.: 2 U 9/20) und das OLG Hamm (Urteil vom 19.01.2021, Az.: 19 U 1304/19) haben sogar zudem auch noch ein gänzlich neues Kapitel aufgeschlagen, dass das Potenzial besitzt, VW-Dieselgate 3.0 auszulösen. Denn nach den direkten Manipulationen am EA189 (Dieselgate 1.0) und EA288 (Dieselgate 2.0) stehen jetzt die Software-Updates der Volkswagen AG im Feuer.
Die Volkswagen AG hat bekanntlich Software-Updates angeboten, um die illegalen Abschalteinrichtungen zu beseitigen. Wahrscheinlich wurden bislang bei mehreren 100.000 Fahrzeugen mit dem EA189-Motor diese Updates aufgespielt, um eine Zwangsstillegung der Fahrzeuge zu vermeiden und gesetzeskonforme Zustände herzustellen.
Das ist aber offensichtlich nicht der Fall, wie die drei Oberlandesgerichte herausgestellt haben. Vielmehr seien die Software-Updates erneut mit unzulässigen Abschalteinrichtungen versehen und würden die Manipulation an den Fahrzeugen damit fortsetzen. Das Oberlandesgericht Köln schreibt beispielsweise: „Damit kann dann auch der ursprünglich begründete Vorwurf eines sittenwidrigen Verhaltens nicht entfallen sein. Hierzu ist nicht von entscheidender Bedeutung, dass das Software-Update vom Kraftfahrtbundesamt freigegeben worden war, denn die nunmehr eingeleitete Rückrufaktion belegt, dass das Software-Update nicht zu einem gesetzmäßigen Zustand geführt hat.“ Der Hintergrund des Kölner Urteils: Für einen VW Eos mit dem Motor EA189 gibt es einen amtlichen Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts, weil auch nach dem Software-Update weiterhin eine unzulässige Abschalteinrichtung vorliegt.