Dieselverfahren vor dem Landgericht Stuttgart scheinen der Daimler AG kein Glück zu bringen. Denn zu der Reihe von verbraucherfreundlichen Urteilen gegen den Hersteller von Mercedes-Benz-Fahrzeugen sind zwei weitere hinzugekommen. Das Landgericht Stuttgart verurteilte die Daimler AG in Verfahren wegen eines manipulierten Mercedes-Benz B 200 CDI (Urteil vom 29.10.2020, Az.: 29 O 319/20) und eines manipulierten Mercedes-Benz C 220 CDI (Urteil vom 29.10.2020, Az.: 29 O 322/20) jeweils zur Rücknahme des Fahrzeugs und zur Zahlung von Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB. Für den Mercedes-Benz C 220 CDI erhält der geschädigte Verbraucher 13.146,64 Euro nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 29. Juli 2020, und die Daimler AG muss die Kosten der außergerichtlichen Rechtsverfolgung in Höhe von 1.029,35 Euro sowie 54 Prozent der Kosten des Rechtsstreits tragen. Für den manipulierten Mercedes-Benz B 200 CDI erhält der geschädigte Verbraucher 23.220,69 Euro nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 29. Juli 2020, ebenso muss die Daimler AG Kosten der außergerichtlichen Rechtsverfolgung in Höhe von 1.242,83 Euro sowie 81 Prozent der Kosten des Rechtsstreits tragen.
Das Gericht habe deutlich gemacht, dass ein Emissionskontrollsystem, das bereits bei Außentemperaturen unter 20 Grad Celsius nicht in der Lage sei, die gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte einzuhalten, werde den Anforderungen der EU-Verordnung 715/2007 nicht gerecht. Durch das Emissionskontrollsystem werde ein Teil des Abgases zur erneuten Verbrennung in den Motor zurückgeführt. Auf diese Weise werde die Sauerstoffkonzentration der Zylinderladung sowie des Verbrennungsmotors gesenkt, was eine Reduktion des Stickoxidausstoßes bewirke. Die Rate der Abgasrückführung werde unter anderem temperaturabhängig gesteuert, was bei niedrigen Temperaturen zu einem erhöhten Stickoxidausstoßes führe.
Generell gilt: Viele Mercedes-Benz-Diesel sind mit illegalen Abschalteinrichtungen ausgestattet. Besonders betroffen sind die Motoren des Typs OM651, OM622, OM626, OM654, OM642 und OM656. Zuletzt wurde auch öffentlich, dass das Mercedes-Benz-Flaggschiff S-Klasse auch vom Dieselskandal betroffen ist. Das Kraftfahrt-Bundesamt hat in dem Premium-Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung entdeckt und einen überwachten Rückruf angeordnet.
Davon betroffen sind die Modelle S 350 BlueTEC, S 350 d, S 350 BlueTEC 4MATIC und S 350 d 4MATIC. In diesen Fahrzeugen ist der Dieselmotor OM642 verbaut. Dieser wird seit März 2005 in verschiedenen Leistungsstufen hergestellt und in zahlreichen Mercedes-Baureihen eingesetzt, von vielen Modellen der C- und E-Klasse über die SUV-Modelle G, GL, GLK und ML bis hin zur R-und S-Klasse sowie dem Sprinter und dem Viano im Transportersegment