Die Volkswagen AG verliert reihenweise vor deutschen Gerichten bei Dieselverfahren. Fahrzeuge mit den Motoren EA189 und EA288 sind mit illegalen Abschalteinrichtungen ausgestattet, wodurch die Eigentümer schweren wirtschaftlichen Schäden ausgesetzt sind. Sie erhalten daher auf dem Wege der Betrugshaftungsklage regelmäßig hohen Schadensersatz aufgrund vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung.
Das passt der Volkswagen AG natürlich gar nicht. Nach den jüngsten Urteilen des Bundesgerichtshofs (BGH) zum Abgasskandal und den zahlreichen verbraucherfreundlichen Urteilen von Land- und Oberlandesgerichten in ganz Deutschland stellt der VW-Konzern rund 50.000 Dieselkunden Schadensersatz in Aussicht. Angesprochen sollen werden diejenigen, die derzeit mit Individualklagen gegen die Volkswagen AG wegen Betrugshaftung vorgehen beziehungsweise vorgehen wollen. Mit mehr als der Hälfte dieser Einzelkläger laufen über Anwaltskanzleien bereits Gespräche über ein entsprechendes Vergleichsangebot, wie die Deutsche Presse-Agentur aus dem Unternehmen erfuhr und die Wirtschaftszeitung „Handelsblatt“ berichtet. Davon seien die Verhandlungen in etwa 7.000 Fällen inzwischen erfolgreich beendet. Die noch laufenden Verfahren sollten bis zum Ende des Jahres zu einem großen Teil im Einvernehmen mit den Klägern beendet werden, hieß es. Es soll für diese geschädigten Verbraucher Einmalzahlungen geben, die jeweils individuell berechnet werden. Wer das Geld annimmt, kann auch das Auto behalten.
Darüber hinaus hat der Autobauer nun eine Werbekampagne lanciert und versucht, neue Klagen zu verhindern. Daher greift VW Verbraucheranwälte an, die die Käufer gegen den Konzern vertreten. Auf seiner Internetseite will der Autohersteller den Betroffenen erklären, dass es keine Erfolgsaussichten für eine Schadenersatzklage gegen VW bei Fahrzeugen mit dem Motor EA288 gebe. So heißt es zum Beispiel, Klägeranwälte verlören ihre Prozesse ‚zu über 99 Prozent‘ und es gebe keinen Anspruch auf Schadensersatz. Mit diesen Falschbehauptungen will die Volkswagen AG verhindern, dass gegebenenfalls Millionen von geschädigten Verbrauchern im Rahmen von Dieselgate 2.0 gegen den Konzern vorgehen.
Wir sind sicher, dass die Angebote für VW-Besitzer meistens nicht an die finanziellen Kompensationen heranreichen werden, die bei Individualklagen möglich sind. Wir raten daher ganz überwiegend zum Weg der Einzel-Betrugshaftungsklage. Die deutschen Gerichte urteilen immer wieder sehr verbraucherfreundlich und sprechen den Geschädigten hohe Kompensationen bei Diesel-Abgasmanipulationen zu.