Für die Daimler AG wird die Luft im Diesel-Abgasskandal immer dünner. Jetzt hat auch zum wiederholten Mal das Heimatgericht des Autobauers ein verbraucherfreundliches Urteil gesprochen und die Daimler AG wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gemäß § 826 BGB zur Rücknahme eines Fahrzeugs und der Zahlung von Schadensersatz verurteilt (LG Stuttgart, Urteil vom 25.06.2020; Az.: 20 O 49/20). Streitgegenständlich war ein Mercedes-Benz C 220 d T-Modell, den der geschädigte Verbraucher im März 2019 als Gebrauchtwagen von einer Privatperson mit einem Kilometerstand von rund 40.000 km zu einem Preis von 22.300 Euro gekauft hatte. Das Dieselfahrzeug ist mit dem Motor OM651 und damit mit illegalen Abschalteinrichtungen ausgestattet.
Es liegt dabei eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung gemäß § 826 BGB wegen des Einbaus einer Hardware und/oder Software vor, die dazu führt, dass die Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte des Ausstoßes an Stickoxiden und/oder Kohlendioxid nur auf dem Prüfstand möglich ist, aber nicht im Straßenverkehr. Nach den geltenden EU-Vorschriften sind solche Abschalteinrichtungen grundsätzlich unzulässig. Der Hersteller hat das Fahrzeug so auszurüsten, dass die Bauteile, die das Emissionsverhalten voraussichtlich beeinflussen, so konstruiert, gefertigt und montiert sind, dass das Fahrzeug auch unter normalen Betriebsbedingungen der Verordnung entspricht.
Laut dem Landgericht Stuttgart ist das bei dem Mercedes-Benz C 220 d T-Modell mit dem Dieselmotor OM651 nicht der Fall. Der Motor verfügt vielmehr über eine temperaturabhängige Abgasrückführung, die auch als Thermofenster bezeichnet wird. Damit ist ein Temperatur-Korridor gemeint, in dessen Rahmen die Abgasverarbeitung funktioniert. Unter und über bestimmten Temperaturen wird die Abgasbehandlung mit dem Argument des Bauteilschutzes vor Überhitzung rigoros abgeschaltet, sodass die tatsächlichen Ausstöße weit über dem der offiziellen Testphasen liegen. Die Kontrolle der Stickoxidemissionen erfolgt in dem streitgegenständlichen Fahrzeug über die sogenannte Abgasrückführung. Bei dieser wird ein Teil der Abgase zurück in das Ansaugsystem des Motors geführt und nimmt erneut an der Verbrennung teil.
Viele Mercedes-Benz-Diesel sind mit illegalen Abschalteinrichtungen mit unterschiedlichen technischen Hintergründen ausgestattet. Besonders betroffen sind die Dieselmotoren der Typen OM651, OM622, OM626, OM654, OM642 und OM656. Die Daimler AG steht mitten im Feuer des Diesel-Abgasskandals. Zuletzt hat das Unternehmen einen weiteren offiziellen Rückruf von Fahrzeugen durch das Kraftfahrt-Bundesamt hinnehmen müssen, und zwar für die E-Klasse mit dem Motor OM651. Mit dem Rückruf-Bescheid wächst die Zahl der Autos und Vans, welche die Daimler AG wegen des Vorwurfs einer illegalen Abschalteinrichtung zurückrufen musste oder muss auf mehr als 1,5 Millionen, davon weit mehr als 600.000 in Deutschland. Die Daimler AG musste im vergangenen Jahr im Zusammenhang mit dem Diesel-Abgasskandal bereits ein Bußgeld von 870 Millionen Euro wegen Verletzung der Aufsichtspflicht in ihrem Unternehmen bezahlen. Im aktuellen Rückruf stuft das Kraftfahrt-Bundesamt die in den Fahrzeugen verwendete Technik als illegale Abschalteinrichtung ein.