Jetzt hat der 8. Senat des Oberlandesgerichts (OLG) Naumburg im Dieselskandal für einen weiteren Paukenschlag gesorgt (Urteil vom 18.09.2020, Az.: 8 U 8/20). Erstmal hat die Daimler AG im Diesel-Abgasskandal rund um ihre Kernmarke Mercedes-Benz vor einem Oberlandesgerichts in einem Berufungsverfahren eine Niederlage einstecken müssen. Mit seiner Entscheidung hat das OLG Naumburg das vorinstanzliche Urteil vor dem Landgericht Magdeburg (10 O 711/19) aufgehoben. Eine Revision ist nicht zugelassen, das Oberlandesgericht hat die Daimler AG zur Rücknahme eines Mercedes-Benz GLK 220 CDI 4MATIC (Erstzulassung 12. März 2013) mit dem Dieselmotor OM651 und der Abgasnorm Euro 5 und zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt. Der geschädigte Verbraucher erhält 25.741,43 Euro, zudem muss die Daimler AG vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.358,86 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 15. Juli 2019 erstatten. Der Verbraucher erhält damit den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung zurück.
Der Mercedes-Benz GLK 220 CDI 4MATIC mit dem Motor OM651 verfügt laut Gericht über zwei unzulässige Abschalteinrichtungen. Dadurch hält das Fahrzeug die Stickoxidgrenzwerte nur auf dem Prüfstand des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA), nicht aber im realen Straßenbetrieb ein. Dadurch ist ein Anspruch des Käufers gegen die Daimler AG wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB entstanden. Das Oberlandesgericht lies die Argumente des Landgerichts Magdeburg, der Kläger hätte allein ins Blaue hinein argumentiert, nicht gelten und bezog sich in seiner Begründung vor allem auf das Vorliegen einer sogenannte Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung.
Der streitgegenständliche Dieselmotor OM651 steht seit einiger Zeit im Mittelpunkt des Dieselskandals der Daimler AG und ist in vielen Mercedes-Fahrzeugen verbaut, die derzeit in Schadensersatzklagen nach § 826 BGB wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung vor deutschen Gerichten streitgegenständlich sind.