Vor einigen Wochen erschien ein Warnhinweis des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) zum Audi A8. Die Behörde stellt für die Baujahre 2009 bis 2014 mit dem V8-Turbodieselaggregat (4.2 Liter, Euro-5 mit Motorkennbuchstaben „CDSB“ und Getriebe „AL951“) eine „Konformitätsabweichung der Antriebssteuerungssoftware“ fest. Weltweit sind knapp 11.000 Fahrzeuge betroffen, davon rund 5.400 in Deutschland mit dem Motorentyp EA898.
Jetzt hat es auch den Audi A 8 4.2 Liter mit dem vermeintlich sauberen Euro 6-Diesel erwischt. Denn das VW-Tochterunternehmen lockt Kunden derzeit in die Werkstätten, um in den teuren Fahrzeugen Software-Updates aufzuspielen. Im „Emissionsminderungssystem“ gebe es „Unregelmäßigkeiten“, heißt es im Kundenanschreiben. Das bedeutet, dass das Abgaskontrollsystem manipuliert ist und die Fahrzeuge massiv die Umwelt durch viel zu hohe Emissionswerte schädigen. Das Problem: Experten sind der Ansicht, dass ein Software-Update nicht ausreicht, um das Problem im Motor zu beheben und unter anderem zu einer niedrigeren Lebenserwartung des Motors, Leistungsverluste durch Veränderung des Motorverhaltens und einen erhöhten Spritverbrauch führt.
Das Interessante an dieser Entwicklung: Bereits im Dezember 2017 waren die großen Audi-Dieselmotoren beim KBA auffällig geworden, im Dezember 2019 forderte das Bundesamt Audi dann dazu auf, die Modelle A4, Q7 und A8 4.2 Liter Euro 6, Baujahr 2010 bis 2017 zurückzurufen. Dabei geht es im Kern um die Entfernung unzulässiger Abschalteinrichtungen beziehungsweise der unzulässigen Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems, wie es heißt.
Damit sei klar, dass in dem Audi A8 4.2 Liter TDI V8 Diesel Euro 6 „unzulässige Abschaltvorrichtungen“ verbaut worden sei. Das wiederum wäre ein deutliches Zeichen dafür, dass die Fahrzeuge gegen geltendes Recht verstoßen – Betrugshaftungsklagen gegen den Hersteller nämlich die Audi AG sind damit Tür und Tor geöffnet.
Dass Abschaltvorrichtungen grundsätzlich illegal sind, wenn sie zu erhöhtem Emissionsausstoß im realen Straßenbetrieb führen, hat die Generalanwältin am Europäischen Gerichtshof Eleanora Sharpston in einem vielbeachteten Verfahren am 30. April 2020 klargemacht. Diese Vorrichtungen seien nur in ganz engen Grenzen und nur zum unmittelbaren Schutz des Motors erlaubt.
Eigentümer der betroffenen Audi-Modelle sollten die weitere Entwicklung also genau beobachten und gegebenenfalls den Weg der Betrugshaftungsklage in Erwägung ziehen. Schließlich seien Wagen der Baureihe A8 sehr hochpreisig und damit läge auch ein erheblicher wirtschaftlicher Schaden durch die Abgasmanipulation vor. Umso wichtiger ist, diesen wirtschaftlichen Schaden gerichtlich zu kompensieren und Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB zu erhalten.
Dass die Audi AG beim Diesel-Abgasskandal immer mehr im Feuer steht, zeigt auch ein weiteres Urteil gegen den Hersteller. Mit Urteil vom 23. Juni 2020 (Az.: 3 O 38/18) entschied das Landgericht Offenburg, dass ein Händler einen Audi A3 2.0 TDI mit der Abgasnorm Euro 6 und dem Dieselmotor des Typs EA288 zurücknehmen muss und die Audi AG zu Schadensersatz verpflichtet ist. In dem Fahrzeug sind nach Überzeugung des Gerichts unzulässige Abschalteinrichtungen verbaut. Der Geschädigte darf den streitgegenständlichen Audi A3 2.0 TDI Quattro Euro 6 zurückgeben und erhält im Gegenzug 40.259,22 Euro zuzüglich deliktischer Verzugszinsen. Ihm wird eine Nutzungsentschädigung von 12.229,78 Euro angerechnet, da durch die Benutzung des Fahrzeugs ein Vorteil entstanden ist.