Neben dem Diesel-Abgasskandal nimmt auch ein anderer Aspekt für Autobesitzer mehr und mehr an Fahrt auf. Immer wieder urteilen Gerichte zugunsten von Verbrauchern wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrungen bei Autokredit- und Leasingverträgen. Dies wiederum führt dazu, dass die Widerrufsfrist nie beginnt und Kunden damit jederzeit den Vertrag widerrufen können. Sie können also auch noch heute den Vertrag jederzeit widerrufen, rückabwickeln und Ihr Auto zurückgeben, wenn es sich insbesondere um einen sogenannten verbundenen Vertrag mit einer Autobank beziehungsweise einer Leasingbank handelt.
Mit dem Widerrufsrecht hat der Gesetzgeber einen Schutzmechanismus für private Verbraucher geschaffen. Damit können sie innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss eines Vertrages ohne Gründe und finanziellen Schaden denselben widerrufen. Das gilt für viele Darlehensverträge, also vor allem auch für private Autokreditverträge und Leasingvereinbarungen. Ein Fehler des Finanzierungspartners bei der Gestaltung von Widerrufsbelehrungen gibt Darlehensnehmern beziehungsweise Leasingnehmern den sogenannten Widerrufsjoker an die Hand. Dem Kunden stehen beim Widerruf und der anschließenden Rückabwicklung unter bestimmten Umständen die gezahlten Zins- und Tilgungsleistungen und eine etwaige Anzahlung zu.
Ein Anerkenntnisurteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (25.06.2020, AZ: 24 U 305/19) hat jetzt neuen Schwung für geschädigte Verbraucher gebracht. Experten sprechen dabei schon von einem einzigartigen Sieg gegen die Opel-Bank. Das Gericht verurteilte die Opel-Bank mit einem Anerkenntnisurteil zur Rückzahlung sämtlicher Darlehensraten zuzüglich Anzahlung – und das ohne jeglichen Abzug einer Nutzungsentschädigung. Der Kläger zahlte insgesamt 25.154,84 Euro für seinen Pkw und bekommt mit den Prozesszinsen insgesamt 26.500 Euro Zug um Zug gegen Rückgabe des PKW zurück. Der Kläger ist also sechs Jahre lang komplett kostenlos gefahren. Die Bank hat in der Widerrufsinformation fehlerhafte Angaben über die etwaig zu zahlenden Verzugszinsen gemacht und somit die Pflichtangaben nicht erfüllt. Um ein Urteil mit ausgiebiger Begründung zu verhindern, nahm die Bank das Anerkenntnisurteil in Kauf und entschädigte in der Folge den Verbraucher.
Mit einem Anerkenntnis bestätigt der Beklagte im Rahmen eines Zivilprozesses, dass er die Ansprüche des Klägers als rechtlich zutreffend anerkennt. Dieses Anerkenntnis des Beklagten ist eine Prozesshandlung mit Folgen für den Ausgang des Prozesses sowie für die Höhe und Auferlegung der Kosten. „Besonders interessant ist, dass das Landgericht Darmstadt in erster Instanz zugunsten der Opel-Bank entschieden hat. Dass sich die Bank aus Sorge vor weitergehenden Konsequenzen ins Anerkenntnisurteil flüchtet, beweist, dass Verbraucher ziemlich sicher umfassende Chancen haben, Darlehens- und Leasingverträge der Opel-Bank aufgrund fehlerhafter Widerrufsbelehrungen auch weit nachträglich loszuwerden“, betont der Verbraucherschutzanwalt. Darlehensnehmer sollten also immer ihren Anspruch durch einen spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen. So können sie schnell feststellen, ob ihr Darlehensvertrag die Voraussetzungen erfüllt, den Widerrufsjoker zu ziehen. Dann geben den finanzierten Wagen zurück, erhalten eine hohe finanzielle Kompensation und können sich für ein neues Modell entscheiden.