Es ist mittlerweile fast fünf Jahre her: Am 22. September 2015 hatte VW in einer Ad-hoc-Mitteilung bekannt gegeben, dass in den millionenfach verbauten Motoren EA 189 eine Software zur Prüfstandserkennung verbaut worden ist – also zur Abgasmanipulation. Auf dem Prüfstand wurden dadurch die Grenzwerte für Stickoxid eingehalten, im normalen Straßenverkehr allerdings nicht. Am 15. Oktober 2015 erließ das Kraftfahrt-Bundesamt daraufhin einen Rückruf und ging vom Vorliegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung aus. Fahrzeuge mit EA 189-Motoren mussten mit einem Software-Update nachgerüstet werden.
Vor allem beziehen sich diese Betrugshaftungsklagen auf Fahrzeuge mit EA 189-Motoren, die bis September 2015 gekauft wurde. Aber ein Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz (Urteil vom 05.06.2020, Az.: 8 U 1295/19) stellt nun heraus, dass auch Käufern, die nach Bekanntwerden des Abgasskandals Dieselfahrzeuge der Marken des Volkswagenkonzerns gekauft haben, Schadensersatz zustehen kann. In dem kürzlich verhandelten Fall geht es um einen im Januar 2016 als Gebrauchtwagen gekauften Skoda Rapid Spaceback 1,6 Liter TDI. Die Rechtsprechung für diesen sogenannten „Kauf in Kenntnis“ ist zwar grundsätzlich unübersichtlich. Aber der 8. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Koblenz hat entschieden, dass der Schaden bereits mit Erwerb des Fahrzeuges eingetreten war.
Mit dem Software-Update konnte dieser nicht behoben werden. Und: Der Senat war davon überzeugt, dass der Kläger beim Kauf des Skodas keine hinreichenden Kenntnisse von den unzulässigen Abschalteinrichtungen hatte, da er dieses Fahrzeug aufgrund der drohenden Stilllegung durch die Behörden sonst nicht gekauft hätte.
Zumal das Fahrzeug zu einem marktüblichen Preis verkauft worden sei. Es entspreche der allgemeinen Lebenserfahrung eines durchschnittlichen Käufers, dass er nur einen marktüblichen Preis zahle, wenn das Fahrzeug in einem einwandfreien Zustand sei. VW habe das Fahrzeug auch nicht aufgrund der Abschalteinrichtung günstiger verkauft oder den Kläger vor dem Kauf informiert. Dazu kommt: Die Mitteilung von Volkswagen war sehr allgemein gehalten und stellte nicht deutlich heraus, dass auch Skoda-Fahrzeuge von dem Abgasskandal betroffen sein könnten.
Käufer, die nach Bekanntwerden des VW-Abgasskandals ihre Fahrzeuge in Treu und Glauben erworben haben, sollten ihre Schadensersatzansprüche auf dem Wege der Betrugshaftungsklage gegen Volkswagen und die Tochtermarken prüfen lassen.