Der seit 2015 schwelende Diesel-Abgasskandal beschäftigt mittlerweile auch den Bundesgerichtshof (BGH) und den Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Erst vor kurzem hat das höchste deutsche Gericht geurteilt, dass Volkswagen vom Dieselskandal betroffenen Autobesitzern grundsätzlich zu Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung (also wegen auch strafrechtlich relevanten Betruges) verpflichtet ist, zumal am BGH demnächst weitere Urteile zu diesem Themenkomplex zu erwarten sind. „Der Kläger ist veranlasst durch das einer arglistigen Täuschung gleichstehende sittenwidrige Verhalten der Beklagten eine ungewollte vertragliche Verpflichtung eingegangen“, heißt es in dem Urteil. Und auch die Generalanwältin am EuGH Eleanor Sharpston machte klar, dass Abschalteinrichtungen in Dieselfahrzeugen grundsätzlich unzulässig sind.
Währenddessen urteilen Landgerichte in ganz Deutschland regelmäßig bei Verfahren im Diesel-Abgasskandal im Sinne der geschädigten Verbraucher. Erst Mitte Mai hat beispielsweise das Landgericht Offenburg die Volkswagen-Tochter Audi AG wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB (Az. 4 O 106/19) verurteilt. Dabei ging es um einen Audi SQ 5 3.0 TDI, bei dem nach Ansicht des Gerichts mit einer Reihe von unzulässigen Abschalteinrichtungen das Abgaskontrollsystem manipuliert wurde. Das Gericht sah die vorsätzliche Schädigung als erwiesen an. Audi muss den streitgegenständlichen Audi SQ 5 zurücknehmen und dem Kläger im Gegenzug 36.994,44 Euro nebst Zinsen bezahlen – eben weil temperaturabhängige Abschalteinrichtungen als unzulässig eingestuft worden. Der Kläger hatte im Juni 2018 einen gebrauchten Audi SQ 5 zu einem Kaufpreis von 42.000 Euro erworben.
Wir befinden uns mitten im Dieselgate 2.0 bei VW und auch Audi ist dabei. Zwar ist die erste Welle der Klagen und Verfahren spätestens mit der Musterfeststellungsklage gegen VW annähernd vorbei, aber die zweite Welle kann ungleich größer werden. Denn auch die neuen Euro 6-VW-Dieselmotoren schädigen mit Abschalteinrichtungen Umwelt und Verbraucher. Dazu gehört vor allem der Dieselmotor EA 288, der millionenfach in nahezu in jedem 1.4 TDI, 1.6 TDI und 2.0 TDI des Volkswagen-Konzerns verbaut worden ist, aber eben auch der EA 897 als Drei-Liter-Motor mit sechs Zylindern, der von der Audi AG entwickelt wurde und dort produziert wird. Der EA 897 findet sich beispielsweise in dem streitgegenständlichen Audi SQ 5 wieder.
Schadensersatzansprüche lassen sich nicht nur bei Fahrzeugen mit dem kleineren Motor EA 189 durchsetzen, sondern auch bei Fahrzeugen mit dem größeren Dreiliter-Dieselmotoren des Motorentyp EA 897. Der Abgasskandal nimmt damit immer größere Ausmaße an und betrifft eine Vielzahl von Baureihen vieler Hersteller und damit zig Millionen Fahrzeuge. Da die Gerichte verbraucherfreundlich urteilen, haben Betroffene gute Chancen, ihre manipulierten Fahrzeuge gegen Schadensersatz zurückzugeben.