Nach und nach wird der Abgasskandal abgearbeitet – am 5. Mai trifft der Bundesgerichtshof eine Grundsatzentscheidung zum Thema Nutzungsersatz und es dürfte wieder ein Stückchen einfacher werden, Schadensersatz durchzusetzen.
Aber von einem finalen Abarbeiten ist man derzeit weit entfernt, denn immer neue Fälle lassen den Diesel nicht zur Ruhe kommen. Ein wichtiges Thema ist die Qualität der von den Autoherstellern angebotenen Updates – es scheint, dass diese keinesfalls zuverlässig arbeiten und die Autos in nicht wenigen Fällen eben nicht wieder gesetzeskonform und zulassungsfähig machen.
Diesel-Experten gehen davon aus, dass die Updates zwar funktionieren, allerdings im Rahmen eines viel zu weit gefassten „Thermischen Fensters“.
Das Einhalten der Grenzwerte ist ohnehin „sportlich“ und nur mit wirklich großem Aufwand zu schaffen. Für den Gelnhäusener Anwalt ist klar, dass die angeblich zulässigen Grenzen des „Thermischen Fensters“ mit den aktuellen Updates bis an die Schmerzgrenze hinaus ausgenutzt worden sind, „und sicherlich auch darüber hinaus!“
In anstehenden Verfahren wird es darum gehen, dass die Autohersteller endlich mit offenen Karten spielen und die Quellcodes der Softwareprogrammierungen offenlegen. An den gesetzlichen Rahmenbedingungen liegt es, so Andreas H. Paul, nicht. „Die EU-Verordnung 715/2007 aus 2007 wurde gemeinsam mit den Herstellern erarbeitet, die haben damals gesagt: ‚das schaffen wir‘ und scheitern heute kläglich an der Umsetzung!“ Fahrzeuge müssen die Abgaswerte „unter normalen Betriebsbedingungen erfüllen.
Paul empfiehlt Autobesitzern, deren Fahrzeuge wegen Veränderungen am Abgassystem an Rückrufaktionen und freiwilligen Updates teilgenommen haben, ihre juristischen Möglichkeiten auf Schadensersatz prüfen zu lassen.