Auch verschiedene Modelle des Autoherstellers Skoda sind vom Abgasskandal betroffen. Als Tochter des VW-Konzerns verwendete auch Skoda den Dieselmotor des Typs EA 189, bei dem die Abgaswerte manipuliert wurden. Dadurch wurden die Grenzwerte beim Schadstoff-Ausstoß zwar auf dem Prüfstand eingehalten, auf der Straße aber deutlich überschritten. Das gilt ebelfalls für den Nachfolgemotor vom Typ EA288 und Fahrzeuge mit Baujahr von 2015 bis 2018.
Der Dieselskandal war im September 2015 in den USA aufgeflogen und VW musste die Manipulationen eingestehen.
In Deutschland ordnete das Kraftfahrt-Bundesamt für die von den Abgasmanipulationen betroffene Fahrzeuge mit dem Dieselmotor EA 189 einen verpflichtenden Rückruf an. In den Werkstätten sollte die unzulässige Abschalteinrichtung beseitigt und ein Software-Update aufgespielt werden.
Von dem Rückruf sind verschiedene Skoda-Modelle betroffen. Der Rückruf wurde angeordnet für die Modelle
- Skoda Fabia
- Skoda Octavia
- Skoda Rapid
- Skoda Roomster
- Skoda Superb
- Skoda Yeti
Viele Skoda-Kunden misstrauen dem Skoda-Update, weil die Folgen für den Motor ungewiss sind. Anders als in den USA wird ihnen in Deutschland allerdings keine Entschädigung angeboten. Sie haben aber die Möglichkeit, ihre Schadensersatzansprüche einzuklagen. Inzwischen haben zahlreiche Gerichte bereits entschieden, dass VW die Kunden durch die Abgasmanipulationen vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat und zum Schadensersatz verpflichtet ist. Das gilt natürlich auch für Skoda-Kunden.
In der Regel bedeutet dies, dass der Kaufvertrag rückabgewickelt wird, d.h. der Verbraucher gibt das Fahrzeug zurück und erhält den Kaufpreis zurück. In der Regel muss er sich dabei den Abzug einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer gefallen lassen.