Im Juni 2019 hat das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) den Rückruf für Modelle des Mercedes GLK 220 CDI 4Matic wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung angeordnet. Das Landgericht Wuppertal hat nun dem Käufer eines solchen Mercedes GLK Schadensersatz zugesprochen (Az.: 17 O 49/19).
Der Kläger hatte im Dezember 2014 einen Mercedes GLK 220 CDI 4Matic als Gebrauchtwagen gekauft. Er verlangt die Rückabwicklung des Kaufvertrags, da bei dem Fahrzeug mit dem Dieselmotor des Typs OM651 unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet worden seien.
Am 21. Juni 2019 ordnete das KBA einen verpflichtenden Rückruf für das Modell an, damit eine „unzulässige Abschalteinrichtung bzw. unzulässige Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems“ entfernt werden kann.
Das LG Wuppertal hat der Schadensersatzklage weitgehend stattgegeben. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs habe der Kläger gegenüber Daimler den Anspruch auf Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer.
Das Gericht geht davon aus, dass Daimler bei dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet hat. Dies ergebe sich schon aus dem Rückruf des KBA. Durch die unzulässige Abschalteinrichtung sei das Fahrzeug im Straßenverkehr nicht uneingeschränkt nutzbar und es habe der Verlust der Zulassung gedroht.
Daimler habe den Motor entwickelt und in den Verkehr gebracht. Der Kläger sei dabei über die Eigenschaften des Fahrzeugs arglistig getäuscht worden, da es über die Abschalteinrichtung nicht aufgeklärt wurde. Diese Täuschung sei auch ursächlich für den Abschluss des Kaufvertrags gewesen. Es könne davon ausgegangen werden, dass der Kläger den Pkw nicht erworben hätte, wenn er gewusst hätte, dass das Fahrzeug nicht den gesetzlichen Vorgaben entspricht, so das LG Wuppertal.
Daimler musste inzwischen verschiedene Mercedes-Modelle wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen zurückrufen. Betroffene Mercedes-Kunden können sich wehren und Schadensersatzansprüche geltend machen. Verschiedene Gerichte haben Daimler mittlerweile wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zum Schadensersatz verurteilt.